Hegegemeinschaft Rehau

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Hegegemeinschaftsleiter

zur Zeit unbesetzt

ASP beim Wildschwein, Maßnahmen zur Biosicherheit und sichere Erntejagd

Bitte beachtet erneut eine Information vom Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

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ASP beim Wildschwein,Freiwillige Fallwildsuche um Stellen mit erhöhtem Risiko
Bayerisches Staatsministerium fürUmwelt und Verbraucherschutz Informiert:

Bitte aufs Bild Klicken für vollständigen Beitrag

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Fortführung der Erlegungsprämie für Schwarzwild im Jagdjahr 2022/2023
Afrikanische Schweinepest (ASP) -Freiwillige Aufwandsentschädigung für das Erle-gen von Wildschweinen -Fortführung für das Jagdjahr 2022/2023

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Verwendung von bleihaltiger Schrotmunition in oder in der Nähe von Feuchtgebieten
Das Landratsamt Hof Informiert über folgenden Sachverhalt:

Mitteilung zur Rehwildabschussplanung!

Am 14.01.2022 wurden die neuen Vordrucke für die Rehwildabschussplanung vom Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten an das Landratsamt Hof Übersandt.

Aus diesem Grund können die Abschussplanvordrucke mit den anderen Unterlagen dieses Jahr erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung gestellt werden.

Die Unterlagen der Rehwildabschussplanung 2022/23 bis 2024/25 werden zu gegebener Zeit zur Verfügung gestellt.

Die Revierinhaber werden wie bei den früheren Rehwildabschussplanungen ausreichend Zeit für die Einreichung der Rehwildabschusspläne erhalten.

Über den Zeitlichen Ablauf werden die Beteiligten zu gegebener Zeit Informiert.

Mit freundlichen Grüßen und Waidmannsheil

Norbert Wolf

Hegegemeinschaftsleiter Rehau

Neue Regelung für Aufwandsentschädigung für Schwarzwild

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Vorsitzende,

das Bayerische Verbraucherschutzministerium hat neue Regelungen für die Aufwandsentschädigung von Schwarzwild herausgegeben. Danach gilt ab sofort eine Dokumentationspflicht für die Aufwandsentschädigung. Für die Auszahlung einer Aufwandsentschädigung im Jagdjahr 2020/2021 folgende Regelungen zu beachten:

Für das bis zum 30.11.2020 erlegte Schwarzwild gilt das bekannte Verfahren und eine Aufwandsentschädigung von 20 Euro pro erlegtem Stück.

Für Schwarzwild, das vom 01.12.2020 bis 15.12.2020 erlegt wurde, gilt das bekannte Verfahren und eine erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 Euro pro Stück.

Für Schwarzwild, das vom 16.12.2020 bis 31.03.2021 erlegt wurde, gilt eine erweiterte Dokumentationspflicht für die erhöhte Aufwandsentschädigung von 70 Euro.

Was heißt „erweiterte Dokumentationspflicht?“

Ab dem 16.12.2020 müssen alle in der Streckenliste aufgeführten Wildschweine durch den Jagdausübungsberechtigten durch eine zusätzliche Dokumentation nachgewiesen werden. Die Dokumentation kann erfolgen durch:

Fotografie mit Angabe des Reviers sowie des Datums oder

schriftliche Bestätigung der durchgeführten Trichinenuntersuchung oder

Abgabebestätigung an EU-zugelassene Wildverarbeitungsbetriebe oder

Entsorgungsbestätigung (Tierkörperbeseitigungsanstalt).

Für Schwarzwild, das in Revieren erlegt wurde, die in Landkreisen liegen, welche an Thüringen, Sachsen oder der Tschechischen Republik angrenzen, wird eine erhöhte Aufwandsentschädigung für das Jagdjahr 2020/2021 geleistet. Auch da gilt die zusätzliche Dokumentationspflicht! s.o.

Betroffen davon sind folgende Landkreise:

Unterfranken: Rhön-Grabfeld, Haßberge

Oberfranken Coburg, Kronach, Hof, Wunsiedel sowie die kreisfreien Städte Coburg und Hof

Oberpfalz: Tirschenreuth, Neustadt a.d. Waldnaab, Schwandorf, Cham sowie die

kreisfreie Stadt Weiden in der Oberpfalz

Niederbayern: Regen und Freyung-Grafenau

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Gemeinsame Stellungnahme der Verbände zum Bundesjagdgesetz

Der BJV hat federführend bei der gemeinsamen Stellungnahme der jagdlichen Verbände Deutschlands zum Entwurf des Bundesjagdgesetzes mitgearbeitet. Sie finden die Stellungnahme der Verbände im Anhang.

Wir wünschen Ihnen ein schönes Wochenende, bleiben Sie gesund!

Mit besten Grüßen und Waidmannsheil

Ihr BJV-Team

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Gertrud Helm

Referentin für Öffentlichkeitsarbeit

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Bayerischer Jagdverband e.V. (BJV)

Hohenlindner Str. 12 | 85622 Feldkirchen